Schulbegleitung nach §35a SGB VIII und im Rahmen der Eingliederungshilfe nach §53 SGB XII

Zielgruppe

Die Schulbegleitung richtet sich an Kinder und Jugendliche jeden Alters, die Hilfe und Unterstützung bei der Bewältigung ihres Schulalltages benötigen. Beantragt wird die Schulbegleitung von den Eltern beim zuständigen Jugendamt für Hilfen nach dem SGB VIII oder beim Fachamt Eingliederungshilfe nach dem SGB XII.

Angebot

Das Ziel der Schulbegleitung ist es, durch unterstützende Hilfestellung dem jungen Menschen die erfolgreiche Teilhabe am Schulunterricht zu ermöglichen und sie oder ihn – je nach individuellen Möglichkeiten – schrittweise dahingehend zu unterstützen, den Schultag möglichst ohne externe Hilfe zu absolvieren (Hilfe zur Selbsthilfe). 

Die Schulbegleitung unterstützt bei der eigenständigen Bewältigung des Schulalltages, zum Beispiel durch räumliche Orientierungshilfe in den schulischen Gebäuden oder durch gemeinsame Festlegung eines Tagesablaufs. Außerdem kann die Schulbegleitung dabei helfen, ein Gefühl für Zeitintervalle zu entwickeln, Zeiten einzuhalten und/oder bestimmten Zeiträumen bestimmte Tätigkeiten zuzuordnen. Weitere Schwerpunkte könnten darin liegen, die Akzeptanz des Tagesablaufs zu fördern, bei der Verwendung von behinderungsspezifischen Hilfsmitteln zu unterstützen und/oder zur aktiven Teilnahme am Unterricht zu motivieren.

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