02.02.2021

Aktuelles zum Thema Betreuung

Liebe Eltern unserer Betreuungskinder,
wir melden uns heute bei  Ihnen, um zu den Erstattungen der Betreuungskostenbeiträge zu informieren:
In der vergangenen Woche haben wir vom Bildungsministerium mitgeteilt bekommen, wie und in welchem Umfang die Erstattungen der Beiträge Betreuungskosten durch das Land S.-H. erfolgen soll.

Hier ein Auszug aus der Mitteilung des Bildungsministeriums:

  • Der Erstattungszeitraum ist vom 07.01. bis zum 14.02.2021 vorgesehen, sodass bei monatlichen Abrechnungen die Erstattung von 1,5 Monatsbeiträgen erfolgt.
  • Kosten für den Mittagstisch sind nicht erstattungsfähig.

Wir haben die Erstattungen am Freitag 29.01.2021 beim Land beantragt.
Jetzt müssen wir auf die Überweisung des Geldes warten.

Anschließend haben wir für den Februar nur die Hälfte der Betreuungskosten Februar und die Hälfte des Entgelts für den Mittagstisch eingezogen, weil wir uns jetzt sicher sind, dass die Erstattungen kommen werden.
Das bedeutet, für den Februar haben Sie nur die Hälfte bezahlt und wir übernehmen im Februar die Kosten für den halben Beitrag Mittagstisch.

Sobald die Zahlungen vom Ministerium bei uns eingegangen sind, verzichten wir wieder für 1 Monat auf den Einzug eines vollen Beitrags der Betreuungskosten.
Damit haben wir dann 1,5 Monats-Betreuungskosten  erstattet.

Unsere Kolleginnen und Kollegen sind derzeit in der Notbetreuung  tätig.

Ich hoffe, dass ich den Sachverhalt nachvollziehbar dargestellt habe und wünsche Ihnen und uns die baldige Rückkehr zu entspannten Verhältnissen.

Alles Gute für Sie!
Mit freundlichem Gruß
Martina Goetz
geschäftsführender Vorstand BBiDHB e. V.