13.04.2021

Aktuelles zum Thema Betreuung

Liebe Eltern unserer Betreuungskinder,

ich hoffe Sie konnten die doch recht kalten Ostertage ein wenig nutzen, Abstand von den ganzen Irrungen zu bekommen.
Die Tage werden jetzt wieder wärmer und ich hoffe, dass unsere Politiker ein wenig mehr Einigkeit erreichen können, damit der Überblick über alle geltenden Maßnahme nicht völlig verloren geht.

1.
Damit Sie (und auch ich 😉 ) den Überblick über unser Vertragsverhältnis behalten, möchte ich Ihnen heute eine Zwischeninformation zum Stand der Erstattungen der Elternbeiträge durch das Land geben.

Unsere Elternbeitragserstattungsanträge sind mittlerweile bearbeitet und erstattet worden für den Zeitraum vom 07.01.2021 bis 14.03.2021.

Für Zeiten des Präsenzunterrichts werden keine Elternbeiträge erstattet.

Die Beträge wurden auf Monatsbeträge berechnet.

Das heißt : vom Land Schleswig-Holstein wurden 2,5 Monatsbeiträge erstattet.

Wir haben die Rückerstattungen an Sie als Eltern wie folgt umgesetzt:

Einzug nur halber Monatsbeitrag im Februar = 0.5 Beitrag
Kein Einzug im März = 1,0  Beitrag
Kein Einzug im April = 1,0 Beitrag
Gesamt = 2,5 Monatsbeiträge

Wir haben auf die Einzüge für die Verpflegung komplett verzichtet, obwohl es hier keine Erstattungen gibt.

Wir sind mit unserem Personal durchgehend in der Notbetreuung (auch in den Ferien) tätig,  beachten dabei die Kohortentrennung, und verpflegen die Kinder.

Einige Kolleginnen haben bei den Schnelltests in der Schule auch am Vormittag unterstützt.

Sollte es keine weiteren Erstattungen geben und die Schule nach den Osterferien wieder unter Corona-bedingungen Unterricht anbieten, würden wir im Mai wieder den ersten regulären Einzug starten und entsprechend den Hygienerichtlinien betreuen.

2.
Damit wir entscheiden können, ob wir unser Angebot erweitern sollten, möchten wir Folgendes von Ihnen wissen:

Brauchen Sie eine Frühbetreuung?

Wir möchten das wissen, um zu prüfen, ob wir ein solches Angebot umsetzen können. Dies ist vorerst nur eine Abfrage!
Ich bitte daher um Mitteilung, ob Sie eine Frühbetreuung ab 6.30 oder 7.00 Uhr benötigen.
Bitte teilen Sie Frau Nötzel als Antwort Ihren Bedarf für eine Frühbetreuung per email bis zum 20.04.2021 mit.

Etwa so : Ja , ich habe Bedarf für eine Frühbetreuung ab 6.30 Uhr an 4 Tagen in der Woche.

Bitte antworten Sie ausschließlich, wenn Sie Bedarf haben. Ansonsten ignorieren Sie die Abfrage.

3.
Damit wir auch in Zukunft noch leistungsfähig sein können, müssen wir die Betreuungspreise und die Preise für die Verpflegung im neuen Schuljahr  ab 01.08.2021 erhöhen. Wir haben dies zuletzt in 2018 getan.

BetreuungskostenMonatsbeitrag ab 01.08.2021
5 Tage 12 bis 16 Uhr190 €
5 Tage 12 bis 17 Uhr221 €
2 Tage 12 bis 16 Uhr114 €
2 Tage 12 bis 17 Uhr127 €
Verpflegung Monatsbeitrag ab 1.8.2021
5 Tage55 €
4 Tage44 €
3 Tage34 €
2 Tage23 €
1 Tag13 €

Nun wünsche ich Ihnen noch ein paar hoffentlich wärmere Tage in den Ferien, einen guten Schulstart für uns alle und Gesundheit.

Ich grüße Sie

Martina Goetz
geschäftsführender Vorstand BBiDHB e. V.